Kooperation bedeutet nicht notwendigerweise Konkurrenz, insbesondere dann nicht, wenn die Kooperation im Sinne der Bündelung von Kompetenzen den Nutzen des Mandanten steigert.

Durch die wechselseitige und gemeinschaftliche Nutzung der fachlichen Kenntnisse werden auch meiner Kanzlei Chancen eröffnet, die mir als Einzelner verwehrt bleiben würden. Diesen Vorteil möchte ich gerne an Sie weitergeben.